Beitragsordnung
Auf der Grundlage des §11 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 14.11.2018 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art einer Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedsgruppen.
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.
Folgende Gebühren und Beiträge werden erhoben:
1. Aufnahmegebühr | 10,00 € | ||
2. Monatlicher Beitrag | ab 2019 | ab 2023 | ab 2027 |
a) Aktive Sportler im Wettkampfbetrieb | |||
Jugendliche/Kinder bis 18 Jahre | 6,00 € | 6,00 € | 6,00 € |
Studierende/Auszubildende bis 25 Jahren | 7,00 € | 7,50 € | 8,00 € |
Mitglieder ab 18 Jahre | 11,00 € | 11,50 € | 12,00 € |
b) Aktive Sportler ohne Wettkampfbetrieb | |||
Jugendliche/Kinder bis 18 Jahre | 4,00 € | 4,00 € | 4,00 € |
Mitglieder ab 18 Jahre | 5,50 € | 5,50 € | 6,00 € |
c) Passiven Mitglieder | 2,50 € | 2,50 € | 3,00 € |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten.
Bei Mitgliedern mit einer Einzugsermächtigung (jährlich/halbjährlich) wird der Beitrag jeweils bis zum 15.01. bzw. bis zum 15.07. des Jahres eingezogen.
Beiträge, die bar oder durch Überweisung gezahlt werden, sind bei jährlicher/halbjährlicher Zahlung bis zum 15.01 bzw. 15.07. des Jahres fällig.
Die Beitragsordnung V von 2009 verliert mit dem 31.12.2018 ihre Gültigkeit.
Niederndodeleben, den 14.11.2018